Den Hausnotruf steuerlich absetzen – Diese Möglichkeiten gibt es
Die Pflege eines Elternteils oder eines nahen Angehörigen stellt eine hohe finanzielle Belastung dar. Früher oder später kommt jeder an den Punkt, an dem er sich fragt: Wie lange kann ich mir das noch leisten? Vielleicht kennen Sie diese Situation aus eigener Erfahrung. Gut, dass Sie sich über Steuerhilfen informieren.
Als Kind, Enkel oder Angehöriger können Sie viele Kosten für das pflegebedürftige Familienmitglied von der Steuer absetzen. Dazu zählt das Hausnotrufsystem – der Notfallknopf für das Handgelenk.
Wir stellen Ihnen zwei Möglichkeiten vor, den Hausnotruf steuerlich abzusetzen.
Hausnotruf als “außergewöhnliche Belastung” von der Steuer absetzen
Die meisten Pflegekosten können Sie nach §33 EStG (Einkommensteuergesetz) als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen.
Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Von außergewöhnlichen Belastungen (agB) spricht man, wenn Ihr pflegebedürftiger Angehöriger größere Aufwendungen tragen muss als die Mehrzahl der Steuerzahler mit gleichem Einkommen, gleichen Vermögensverhältnissen und gleichem Familienstand. Zu diesen Belastungen zählen zum Beispiel Krankheitskosten, Beerdigungskosten, Fahrtkosten zum Arzt und Pflegekosten – also auch die Kosten für den Hausnotruf.
Das Finanzamt schaut genau hin, ob die Kosten tatsächlich den finanziellen Rahmen sprengen. Beispiel Fahrtkosten: Sie benötigen eine Auflistung, wann Sie welchen Arzt aufgesucht haben und eine Zusammenfassung der gefahrenen Kilometer für Hin- und Rückweg. Nur wenn Sie die entsprechenden Belege vorweisen können, winkt der zuständige Finanzbeamte Ihre Steuererklärung durch.
Voraussetzungen, um die Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen zu können:
Anerkannter Pflegegrad
Als pflegebedürftig gelten folgende Personen:
- Personen, die in einen der fünf Pflegegrade nach dem Pflegeversicherungsgesetz gemäß §§ 14, 15 SGB XI eingestuft werden.
- Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „H“ oder „Bl“.
- Personen, die ambulant gepflegt werden und die Pflegekosten von einem anerkannten Pflegedienst in Rechnung gestellt werden.
- Personen, die in einem Alten- oder Pflegeheim wohnen und für die Pflegeleistungen ab Pflegegrad 1 gesondert in Rechnung gestellt werden.
Anerkannte Krankheit
Zu den krankheitsbedingten Pflegekosten zählen:
- Aufwendungen für Pflege und Betreuung.
- Die Unterbringungskosten eines pflegebedürftigen Angehörigen in einem Pflegeheim.
Es ist sinnvoll, mehrere “außergewöhnliche Belastungen” in ein Steuerjahr zu legen, um die Summe der zumutbaren Belastung möglichst deutlich zu überschreiten. Je höher der Betrag über den Eigenanteil hinausgeht, desto mehr können Sie von der Steuer absetzen.
Möchten Sie mehr Sicherheit für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen, aber finanziell flexibel bleiben?
Bei Einstufung in einen Pflegegrad (1-5) kostet Sie der Hausnotruf im Basispaket 0 € monatlich. Erfahren Sie mehr über die Hausnotruf-Kosten: Was kostet der Hausnotruf?
Das Hausnotrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung abrechnen
Es gibt noch eine Möglichkeit, wie Sie die Kosten für den Hausnotruf steuerlich absetzen können. Geben Sie die Aufwände als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung an.
Das gilt auch, wenn Sie als pflegender Angehöriger die Pflegekosten für einen Angehörigen übernehmen.
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
Als haushaltsnahe Dienstleistungen werden zum Beispiel Services bezeichnet, die ein ambulanter Pflegedienst, eine Senioren-Assistenz, eine Haushaltshilfe oder ein Lieferservice anbietet. Haushaltsnahe Dienstleistungen müssen nicht in den eigenen vier Wänden stattfinden. Sie müssen lediglich in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem betroffenen Haushalt stehen.Wichtig: Das Geld für die Dienstleistung muss überwiesen werden, und es muss eine Rechnung vorliegen!
Hausnotruf in der eigenen Wohnung steuerlich absetzen
Das Hausnotrufsystem erfüllt diese Voraussetzung. Die Hausnotrufzentrale liegt zwar außerhalb des Grundstücks – die Dienstleistung (24h Erreichbarkeit) findet jedoch innerhalb des Haushaltes statt.
Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Demnach stellen die Ausgaben eine Hilfeleistung im räumlichen Bereich des Haushalts rund um die Uhr sicher, urteilten die Richter.
Hausnotruf im Pflegeheim oder betreuten Wohnen von der Steuer absetzen
Die Regelung gilt auch, wenn Ihr pflegebedürftiger Angehöriger in einem Pflegeheim lebt oder in einer betreuten Pflege-Wohngemeinschaft. In diesem Fall können Sie die Kosten mit der Betreuungspauschale steuerlich abrechnen.
Achtung: Voraussetzung ist, dass Ihr Angehöriger dort eigenständig und in einer abgeschlossenen Einheit – also in einem eigenen Haushalt – lebt.
Wo muss ich die Kosten für den Hausnotruf in der Steuererklärung 2020 angeben?
Die Kosten für den Hausnotruf und andere haushaltsnahe Dienstleistungen tragen Sie im Mantelbogen der Steuererklärung in Zeile 68-70 ein.
Möchten Sie den Hausnotruf als “außergewöhnliche Belastung” von der Steuer absetzen, füllen Sie die Zeilen 67-70 aus.
Jetzt sollen Sie sich auch noch mit Steuerwissen beschäftigen?
Gerne erklären Ihnen unsere Experten am Telefon alles zum Thema Kosten rund um den Hausnotruf. Rufen Sie uns doch unverbindlich an. Sie erreichen uns unter: 0391 7331330