Notrufsystem steuerlich absetzen

Die Kosten für einen Notrufdienst in einem Altenheim oder der eigenen Wohnung können von der Steuer abgesetzt werden.

Nach Ansicht des Bundesfinanzhofes handelt es sich dabei um haushaltsnahe Dienstleistungen, erklärt die Bundessteuerberaterkammer in Berlin. Die Ausgaben stellten eine Hilfeleistung im räumlichen Bereich des Haushalts rund um die Uhr sicher, urteilten die Richter.
Az.:VIR18/l4).