Was sind die Voraussetzungen für Pflegegrad 1?

Wenn Sie ein Elternteil oder nahe Angehörige pflegen, stellt das auch eine finanzielle Belastung dar. Leistungen aus der Pflegekasse erhalten Ihre Angehörigen erst, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben – also pflegebedürftig sind.

Wir erklären Ihnen, ab wann Pflegegrad 1 gilt und was Ihren Angehörigen zusteht.

Wer ist pflegebedürftig?

Fällt es Ihren Eltern schwer, alltägliche Haushaltsdinge zu erledigen? Schafft Ihr Vater die Treppe zum Schlafzimmer nur noch mit großer Mühe? Vergisst die Mutter wichtige Arzttermine? Ab wann ist ein Familienangehöriger eigentlich pflegebedürftig?

Im Jahr 2017 lösten fünf Pflegegrade die vormals drei Pflegestufen ab. Dank des Pflegegrades 1 erhalten Pflegebedürftige heute häufig früher Pflegeleistungen. Das gilt auch für Menschen, die beispielsweise aufgrund eines Unfalls länger als sechs Monate Hilfe benötigen.

Hierfür müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Die Ansprechpartner der Pflegekasse bekommen Sie in der Regel über die Krankenkasse.

Pflegebedürftigkeit – was heißt das eigentlich?

Die gesetzliche Definition des Begriffes “Pflegebedürftigkeit” regelt in Deutschland das elfte Sozialgesetzbuch (SGB XI) in den § 14 und 15.

Danach sind Personen pflegebedürftig:

“die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.”

Pflegestufe oder Pflegegrad?

Bis 2017 gab es drei Pflegestufen. Diese lösten die neuen fünf Pflegegrade ab. Vom Pflegegrad 1 profitieren dabei primär Menschen, die nur leichte körperliche Einschränkungen oder eine beginnende Demenz haben. Diese erhielten früher häufig keine Pflegestufe.

Das sind die fünf Pflegegrade:

  • Pflegegrad 1: „Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“
  • Pflegegrad 2: „Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
    oder der Fähigkeiten“
  • Pflegegrad 3: „Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
    oder der Fähigkeiten“
  • Pflegegrad 4: „Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
    oder der Fähigkeiten“
  • Pflegegrad 5: „Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“

Hat Ihr Angehöriger bereits einen Pflegegrad? Der Hausnotruf ist ab Pflegegrad 1 kostenfrei.
Stellen Sie direkt Ihren Antrag direkt hier mit unserem Formular.

Ab wann können Sie Pflegegrad 1 beantragen?

Grundsätzlich können Sie jederzeit einen allgemeinen Antrag auf einen Pflegegrad bei der Kranken- bzw. Pflegekasse stellen. Diese beauftragt den Medizinischen Dienst (MD), eine Einstufung der Pflegebedürftigkeit vorzunehmen. Die erfolgt nach festen Kriterien und einem bestimmten Punkteschema.

Die Kriterien für Pflegegrad 1-5

Es gibt insgesamt sechs Kriterien bzw. Module. Für jedes Modul vergibt der MD eine Punktzahl:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingter
    Gestaltung des Alltagslebens
  • Sozialer Kontakt

Anhand der Gesamtpunkte errechnet sich der Pflegegrad. Für den Pflegegrad 1 ist eine Punktzahl 12,5 und 27 Punkten erforderlich. Die genauen Definitionen finden Sie in § 15 SGB XI.

 Leistungen ab Pflegegrad 1

Bei einem Pflegegrad 1 leistet die Pflegeversicherung verschiedene Zuschüsse für festgelegte Bereiche. Dazu zählen:

  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Pflegehilfsmittel
  • Hausnotruf
  • Wohnraumanpassung
  • Wohngruppenzuschuss

Wussten Sie, dass Sie den Hausnotruf auch ohne Pflegegrad privat finanzieren können? Wir beraten Sie gerne.
Vereinbaren Sie einen Termin unter Tel.: 0391 7331330.

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