Häusliche Pflege – 5 Antworten auf häufig gestellte Fragen pflegender Angehöriger

Meist kommt es unerwartet: Ein Angehöriger wird pflegebedürftig. Rund 80 % aller pflegebedürftigen Menschen in Deutschland erhalten eine häusliche Pflege – überwiegend durch ihre Angehörigen. Für die stellen sich in einer ohnehin emotionalen Situation viele Fragen.

In unserem Blogbeitrag finden Sie erste Antworten auf die häufigsten fünf Fragen.

häusliche pflege

Häusliche Krankenpflege oder häusliche Pflege – was steht Ihnen zu?

Viele von uns setzen “die Pflege” und alle dazugehörigen Leistungen vorwiegend mit der Pflege im Alter gleich. Pflegebedürftig können auch jüngere Menschen nach einem Unfall oder aufgrund einer Krankheit sein. Zuständig für jegliche Hilfsleistungen und Unterstützung ist einmal die Pflegekasse und einmal die Krankenkasse.

Deshalb ist es wichtig, die verschiedenen Begriffe zu trennen:

  1. Häusliche Krankenpflege:
    Die häusliche Krankenpflege verschreibt Ihr Arzt / Ihre Ärztin, wenn Sie diese benötigen, weil niemand in Ihrem Haushalt diese übernehmen kann. Sie ist eine medizinische Hilfsleistung, die eine vorliegende Krankheit oder einen Unfall heilen, lindern oder verbessern soll.
    Unter Umständen können Sie zusätzlich Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben. Die häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der Krankenversicherung. Sie müssen diese vorab beantragen.
  2. Häusliche Pflege:
    Die häusliche Pflege (ambulante Pflege) ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Um Pflegegeld für die häusliche Pflege zu erhalten, muss ein Pflegegrad vorliegen.
    Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Pflege-Sachleistungen gehen direkt an einen beauftragten Pflegedienst. Sie können beides miteinander kombinieren. Häusliche Pflege erhalten Menschen, die langfristig aufgrund ihres Alters oder einer Krankheit pflegebedürftig werden.

Wie Sie Pflegegeld beantragen, können Sie hier lesen:
Voraussetzungen für den Pflegegrad 1.

Was sollten Sie bei der häuslichen Pflege durch Angehörige beachten?

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht regelmäßig Zahlen zur Pflege in Deutschland. 2019 erhielten mehr als 80 % aller Pflegebedürftigen eine ambulante Pflege: 51 % durch Angehörige und 23 % in Kombination mit einem professionellen Pflegedienst.

Häufig fühlen sich nahe Angehörige, wie Tochter oder Sohn, verpflichtet die Pflege zu übernehmen. Umso wichtiger ist es, in dieser hochemotionalen Situation, offen und ehrlich zu sich und dem Pflegebedürftigen zu sein:

  • Können Sie die häusliche Pflege mit Ihren beruflichen und familiären Verpflichtungen vereinbaren?
  • Fühlen Sie sich physisch und psychisch in der Lage die Pflege zu übernehmen?
  • Gibt es weitere Menschen im Umfeld die unterstützen können? Oder kann ein ambulanter Pflegedienst Teilaufgaben übernehmen?

Es ist wichtig, sich diese Fragen zu stellen und ehrlich zu beantworten. Nicht selten führt die mitunter belastende Pflegesituation dazu, dass pflegende Angehörige in einem Burn-out landen. Damit helfen Sie weder Ihren pflegebedürftigen Eltern oder Großeltern noch sich selbst.

Heute gibt es viele Hilfsangebot für pflegende Angehörige.
Wo Sie diese finden, erfahren Sie hier: Pflegehilfe für Senioren.

Was leistet ein häuslicher Pflegedienst?

Ein häuslicher oder ambulanter Pflegedienst ermöglicht pflegebedürftigen Menschen, länger im vertrauten Umfeld zu bleiben. Der Pflegedienst kann die Pflegeleistungen komplett übernehmen oder pflegende Angehörige unterstützen.

Ambulante Pflegedienste haben meist ein umfassendes Angebot. Die Hauptleistung bezieht sich primär auf:

  • körperbezogene Pflegemaßnahmen, etwa Duschen, Anziehen oder Hilfe beim Essen
  • pflegerische Maßnahmen, wie Hilfe bei der Alltagsgestaltung
  • Beratung von Pflegebedürftigen und Ihren Angehörigen
  • Hilfe im Haushalt, etwa Kochen oder Reinigen der Wohnung

Viele Pflegedienste helfen bei der Vermittlung von Zusatzleistungen, wie medizinische Fußpflege oder der Frisör.

Pflegedienste übernehmen auch Maßnahmen im Bereich der häuslichen Krankenpflege, wenn der Arzt oder die Ärztin diese verordnet. Dazu zählt die Medikamentengabe oder der Wechsel von Wundverbänden.

Eine Checkliste zur ambulanten Pflege und eine jährliche Bewertung der Angebot finden Sie hier: Pflegelotse.

Wann können Sie eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen?

Wie Sie feststellen, gilt es im Pflegefall viele Fragen zu beantworten. Außerdem wartet eine ganze Menge an Papierkram auf pflegende Angehörige. Alles das, in einer ohnehin emotionalen Situation allein zu schaffen, ist schwierig. Deshalb gibt es die kostenfreie Pflegeberatung. Nehmen Sie diese auf jeden Fall in Anspruch.

Die ausgebildeten Pflegeberater und Pflegeberaterinnen helfen Ihnen durch den Pflegedschungel, beantworten Ihre Fragen und unterstützen beim Antrag auf Pflegegeld. Sie finden diese an regionalen Pflegestützpunkten, bei vielen Krankenkassen oder ambulanten Pflegediensten.

Eine Übersicht für Sachsen-Anhalt finden Sie hier: Pflegeberatung.

Welche finanzielle Hilfe gibt es für die häusliche Versorgung?

Um finanzielle Unterstützung aus der Pflegeversicherung zu erhalten, benötigen Sie einen Pflegegrad. Die Pflegegrade gehen von 1 bis 5, je niedriger, desto mehr kann die pflegebedürftige Person noch selbstständig erledigen. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen. Sie müssen den Antrag für einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegeversicherung selbstständig stellen.

Die finanziellen Leistungen teilen sich im Wesentlichen auf zwei Bereiche auf:

  1. Pflegegeld: für die Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte
  2. Pflege-Sachleistungen: für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst

Einen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2. Sie können beide Leistungen miteinander kombinieren.

Mehr Informationen finden Sie etwa bei der Verbraucherzentrale: Pflegegrad beantragen.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Bereits ab Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf den Entlastungsbetrag von bis zu 125,- € pro Monat. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Sie können das Geld für Dienste nutzen, die pflegende Angehörige entlasten oder die Selbstständigkeit des Pflegenden fördern.

Wer bezahlt Pflegehilfsmittel?

Ab Pflegegrad 1 können Sie zusätzlich eine Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel bei der zuständigen Pflegekasse beantragen. Dazu zählen medizinische Verbrauchsmaterialien, wie Hygieneartikel oder Bettunterlagen sowie technische Hilfsmittel, wie Pflegebetten oder ein Hausnotruf-System.

Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 sind häufig noch ziemlich eigenständig und benötigen nur für bestimmte Dinge Hilfe. Gerade, wenn Ihre Angehörigen noch allein wohnen, kann der Hausnotruf Sicherheit bieten und Selbstständigkeit fördern.

Lesen Sie hier, wie das Hausnotruf-System funktioniert:  Lösungen für den Hausnotruf.
Wir beraten Sie auch zum Antrag bei Ihrer Pflegekasse.

Vereinbaren Sie einen Termin unter: 0391 / 7331330.